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Verfasst am: » 05.02.2022

Nach den Grußworten des Fachbereichsleiters Laurence Cole und des Präsidenten der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Thomas Mitterecker, kam der Geehrte selbst zu Wort.
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Verfasst am: » 03.02.2022

Ein herzliches Willkommen an alle. Wir, das sind Anna, Lisa, Peter und Vlad, studieren an der Uni Salzburg Geschichte und haben ein Konzept für einen Podcast auf die Beine gestellt. Nun ist er endlich startklar: „Culture on Demand“.
Wir beschäftigen uns mit der Vermittlung von historischen Inhalten sowie deren kritische Beleuchtung anhand einzelner Aspekte. Euer Host ist Vlad, und er wird sich in jeder Episode mit unterschiedlichen Expert*innen des Faches unterhalten.
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Verfasst am: » 22.01.2022

Diese Ringvorlesung vermittelt den Studierenden den grundlegenden issensstand zum Thema Klimawandel und führt in die Problemfelder der Klima- und Energiepolitik ein. Vortragende aus natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, aus Politik und Naturschutz werden die Themen aus ihren jeweiligen Perspektiven beleuchten.
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Verfasst am: » 12.01.2022

Die vom Fachbereich Erziehungswissenschaft veranstaltete Podiumsdiskussion war gleichsam der Start zur Tagung "100 Jahre Paulo Freire. Solidarität in der globalen Gesellschaft. Dialog und Befreiung in einer digitalen Zukunft“.
Die Universität Salzburg wurde im Organisationskomitee vom Bildungsforscher Wassilios Baros vertreten.
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Verfasst am: » 27.12.2021

Im österreichischen Maßnahmenvollzug werden sowohl zurechnungsunfähige (§ 21 Abs. 1 öStGB) als auch zurechnungsfähige (§ 21 Abs 2 öStGB) „geistig abnorme Rechtsbrecher“ unbefristet und großteils in Justizanstalten untergebracht. Diese gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz. Es handelt sich um Täterinnen und Täter, die an einer psychischen Erkrankung leiden oder als intellektuell beeinträchtigt gelten. In diese österreichische Form der Sicherungsverwahrung können bereits Ersttäter eingewiesen werden, sobald sie ein Delikt setzen, das mit einer 1 Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist und sie im psychiatrischen Einweisungsgutachten für gefährlich befunden werden.
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